Ob eine Forderung aus einer „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“ stammt und somit als sog. „Deliktsforderung“ nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist (§ 302 InsO), ist oftmals strittig und muss im Zweifel gerichtlich geklärt werden. Die entsprechenden Mechanismen werden sehr gut in einer Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 10. September 2013, Az. 9 U 59/13) zusammengefasst. Das OLG hatte dabei einen speziellen Fall zu entscheiden:
Tag: 13. Februar 2014
Der beratungsCentrum e.V. aus Monheim stellt eine Excel-Tabelle zur Haushaltsplanung mit dem P-Konto zur Verfügung – siehe http://beratungscentrum-monheim.de/P-Konto_Haushaltsplanung.php. Dieser Hinweis wird hier ungetestet weitergegeben.