www.forum-schuldnerberatung.de weist auf drei BGH-Entscheidungen hin:
• Bei Antrag auf Verfahrenskostenstundung für ein Insolvenzverfahren obliegen Schuldner keine übersteigerten Informationsauflagen
• Nach Insolvenzeröffnung geltend gemachte Betriebskostennachforderung für Zeitraum vor Eröffnung stellt Insolvenzforderung dar
• Pflicht des Treuhänders zur Berechnung des pfändbaren Betrages
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