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BGH: Gerichtskosten aus Strafverfahren keine Schadensersatzforderung aus unerlaubter Handlung

nun also auch der BGH: Urteil vom 16. November 2010, VI ZR 17/10:
“Die dem Schuldner in einem Strafverfahren auferlegten Gerichtskosten sind keine Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO.”
vgl. auch schon unsere Meldung vom 01.12.2010

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import