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BGH zur Heilung von Obliegenheitsverstoss (PDF)

BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 – IX ZB 211/09:
a) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist. b) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=87876fdde006d62edc0dcb1e29ed7529&nr=51357&pos=13&anz=62

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Tacheles: Zur Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen und der Härtefallregelung

www.tacheles-sozialhilfe.de

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarztIV_Ueberpruefungsantraege2.asp

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Fortbildung zum P-Konto in Hamburg am 24.06.2010 (PDF)

“Das neue Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto)”
Für Schuldner- und InsolvenzberaterInnen, SozialarbeiterInnen und andere Fachkräfte aus der Sozial- und Verbraucherberatung, Referent: Hans Peter Ehlen (FSB)
Stiftung Grone-Schule Hamburg, Heinrich-Grone-Stieg 1, 20097 Hamburg, 24.06.10 von 9:15 ? 16:15 Uhr

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/2010/FSB-P-Konto.pdf

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016