BGH, Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 238/08
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BGH, Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 238/08
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BGH; Urteil vom 30. September 2009 – VIII ZR 7/09
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Erinnerung an unsere Meldung vom 21.09.2009, da die Entscheidung bald ansteht:
Das BVerfG wird am 20. Oktober die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der Bemessung der Kinderregelleistung festgestellt werden.
www.tacheles-sozialhilfe.de geben ein paar Tipps, wie gegebenenfalls rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche gesichert werden können.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
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http://www.sozialticker.com: Vorgestellt werden relevante Fragen aus dem Bereich des SGB und die dazugehörigen Antworten, wie die Bundesagentur für Arbeit diese Frage beantwortet.
Quelle: http://www.sozialticker.com/haetten-sie-es-gewusst-kw-4109_20091005.html
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BSG, 29. September 2009, Az.: B 8 SO 23/08 R
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Am 17.07.2009 meldeten wir hier, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Schweizer Finanzdienstleister Fidium AG das bisherige Geschäft mit deutschen Kunden verboten hat (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09).
Martin Langenbahn, Caritasverband Karlsruhe e.V. / www.infodienst-schuldnerberatung.de beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Urteils. Daraus:
“Das bedeutet, dass der Kreditnehmer den Kredit zwar zurückzahlen muss und zwar zu den vereinbarten monatlichen Raten. Er muß jedoch keinerlei Zinsen und Kosten sondern nur den reinen Kreditnettobetrag, also den Betrag, der ursprünglich an ihn ausgezahlt worden war, zurückzahlen. Mit anderen Worten: der teure Fidium-Kredit hat sich de facto in ein zinsloses Darlehen verwandelt! … Kunden, die bereits mehr oder sogar den kompletten Kredit inklusive Zinsen und Kosten zurückgezahlt haben, können den Betrag, der auf Zinsen und Kosten entfällt, notfalls im Wege einer Klage zurückverlangen.”
Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/praxisthema/fidium_2009/Jodelkredite_090915.pdf
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