DAV lehnt Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe ab

Der Bundesrat hat beschlossen, die Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger einzudämmen. Begründet wird dies mit explodierenden Kosten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne entschieden ab und appelliert an den Bundestag, sich diesem Ansinnen entgegenzustellen. Bei dem insgesamt in Deutschland pro Jahr aufgewendeten Volumen der Beratungshilfe in Höhe von 86 Millionen Euro (2007) besteht ohnehin kaum Einsparpotenzial.

Quelle: http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/2008-28

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