SG Stuttgart: Mindestanzahl an Bewerbungen in Eingliederungsvereinbarung zulässig

aus sozialleistungen.info:Der zuständige ALG II Träger kann vom Leistungsempfänger im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung verlangen, dass dieser eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, im vorliegenden Fall zehn pro Monat, versendet. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 09.06.2008 (S 18 AS 3697/08 ER) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/04.08.2008-sg-stuttgart-mindestanzahl-an-bewerbungen-in-eingliederungsvereinbarung-zulaessig/

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iff-Überschuldungsreport 2008 veröffentlicht

Quelle: http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=41441

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