sozialticker.com: BAFöG und ALG II

Saechsisches LSG L 2 B 291/07 AS-ER vom 17.09.2007: “Als zweckbestimmte Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II ist der Anteil der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen, der mit Nachweisen belegt und in angemessenem Umfang auf die Ausbildungsförderung entfällt.”

Quelle: http://www.sozialticker.com/leistungen-nach-dem-bafoeg-sind-kein-anrechenbares-einkommen_20071106.html

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