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BMFSFJ: Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

„Durch eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sollen Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützt werden. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten soll entfallen. Inkrafttreten wird die Reform zum 1. Juli 2017.“ – Quelle: BMFSFJ

Siehe auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (MdHB; DIE LINKE) vom 24.01.17 – Drucksache21/7664 – Betr.: Die Unterhaltsvorschuss-Reform kommt! Wie ist der Status Quo in den Jobcentern und Grundsicherungsämtern?