Landgericht Dortmund, Beschluss vom 23.03.2010, Aktenzeichen: 9 T 106/10
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2010/9_T_106_10beschluss20100323.html
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Landgericht Dortmund, Beschluss vom 23.03.2010, Aktenzeichen: 9 T 106/10
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BSG, 18.02.2010, B 14 AS 53/08 R:
“Die Sanktionstatbestände des § 31 Abs 1 Satz 1 Nr b und c SGB II setzen jedoch voraus, dass der Hilfebedürftige über die Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung belehrt worden ist. Die Belehrung über die Rechtsfolgen muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sein.”
Die Entscheidung liegt nun vor und ist hier nachzulesen.
vgl. auch andere Urteile zum Thema
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Die komplette Präsentation als PDF-Datei (220 KB) zum Herunterladen. Stand: April 2010
Quelle: http://www.frank-jaeger.info/fachinformationen/10-03-Energieforderungen.pdf/at_download/file
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