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	<title>LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. - bundesweite Meldungen</title>
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	<description>Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. </description>
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	<item>
		<title>Bundesregierung: kein Zeugnisverweigungsrecht in der Sozialen Arbeit</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bundesregierung-kein-zeugnisverweigungsrecht-in-der-sozialen-arbeit/</link>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2026 15:20:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des in der Strafprozessordnung verankerten Zeugnisverweigerungsrechts auf das Berufsbild der Sozialen Arbeit ab. Sie begründet diese Ablehnung unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe „wegen der Notwendigkeit des Erhalts einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“, heißt es in einer Antwort [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des in der Strafprozessordnung verankerten Zeugnisverweigerungsrechts auf das Berufsbild der Sozialen Arbeit ab. Sie begründet diese Ablehnung unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe „wegen der Notwendigkeit des Erhalts einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“, heißt es in einer Antwort (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108337.pdf" target="_blank" rel="noopener">21/8337</a>) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (<a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/080/2108070.pdf" target="_blank" rel="noopener">21/8070</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anders als bei der Schwangerschaftskonfliktberatung und der Suchtberatung, für die unter bestimmten Voraussetzungen ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt, sieht die Bundesregierung für die von der Fraktion genannten Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit keine ausreichende Legitimation für eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts. „Ihre Tätigkeit ist nicht typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass den durch sie betreuten und beratenen Personen Hilfe verwehrt wäre, wenn sie nicht sicher sein könnten, dass eine vertrauliche Kommunikation gewährleistet ist“, schreibt die Bundesregierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fraktion hatte unter anderem auf die Tätigkeit von Mitarbeitenden anerkannter Träger im Bereich der Sozialen Arbeit, der Fansozialarbeit, der Mobilen Jugendarbeit beziehungsweise Streetwork sowie der psychosozialen Prozessbegleitung verwiesen. Die Bundesregierung führt weiter an, dass sie „die fachliche Einschätzung, wonach ohne ein Zeugnisverweigerungsrecht keine verlässliche Vertraulichkeit zur Erfüllung zentraler Aufgaben der Sozialen Arbeit gewährleistet sein soll“, nicht teile.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu möglichen Auswirkungen bestehender Zeugnisverweigerungsrechte in der Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatung auf die Strafverfolgung liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle: Bundestagsmeldung <a href="https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1224086">https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1224086</a></p>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>BGH: Schonfristzahlung lässt ordentliche Kündigung des Vermieters nach wie vor unberührt</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bgh-schonfristzahlung-laesst-ordentliche-kuendigung-des-vermieters-nach-wie-vor-unberuehrt/</link>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2026 15:19:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat mit Urteil vom 30.09.2026, VIII ZR 21/26, seine Rechtsprechung* bekräftigt, dass die Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB) einzig für die fristlose Kündigung gilt. Eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Mietrückstand gestützte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bleibt von [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der BGH hat mit Urteil vom 30.09.2026, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2021/26" target="_blank" title="BGH, 30.09.2026 - VIII ZR 21/26: Schonfristzahlung l&auml;sst ordentliche K&uuml;ndigung kalt">VIII ZR 21/26</a>, seine Rechtsprechung* bekräftigt, dass die Schonfristzahlung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" title="&sect; 569 BGB: Au&szlig;erordentliche fristlose K&uuml;ndigung aus wichtigem Grund">§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB</a>) einzig für die fristlose Kündigung gilt. Eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Mietrückstand gestützte ordentliche Kündigung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html" target="_blank" title="&sect; 573 BGB: Ordentliche K&uuml;ndigung des Vermieters">§ 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB</a> bleibt von der Schonfristzahlung unberührt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht betont – und deshalb hier in der Überschrift das „nach wie vor“:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Aus dem von der Revisionserwiderung angeführten Umstand, dass der derzeitige Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 1. Mai 2026 (BR-Drucks. 265/26 [Anm.: siehe <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106807.pdf">https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106807.pdf</a>) vorsieht, eine entsprechende Anwendung der Regelung über die Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs einzuführen (§ 573 Abs. 4 Satz 3 BGB-E), folgt nichts anderes. Bis zu einer solchen gesetzlichen Neuregelung liegt eine eindeutige Gesetzeslage vor, nach der eine Schonfristzahlung keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hat.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Der genannte Entwurf wurde am 09.07.2026, TOP 11, ZP 12, im Bundestag debattiert (<a href="https://dbtg.tv/cvid/7655600">https://dbtg.tv/cvid/7655600</a>) und liegt aktuell federführend im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.</p>



<p class="wp-block-paragraph">* vgl.: 16.02.2005 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%206/04" target="_blank" title="BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04: K&uuml;ndigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters">VIII ZR 6/04</a>; 19.09.2018 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20231/17" target="_blank" title="BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17: Fristlose K&uuml;ndigung eines Wohnraummietverh&auml;ltnisses kann mit ...">VIII ZR 231/17</a>; 13.10.2021 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2091/20" target="_blank" title="VIII ZR 91/20 (3 zugeordnete Entscheidungen)">VIII ZR 91/20</a>; 23.07.2025 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20287/23" target="_blank" title="VIII ZR 287/23 (2 zugeordnete Entscheidungen)">VIII ZR 287/23</a> und 09.04.2025 – <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20145/24" target="_blank" title="BGH, 09.04.2025 - VIII ZR 145/24: Wohnraummiete: Wirksamkeit der au&szlig;erordentlichen und ordentli...">VIII ZR 145/24</a></p>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>Bundesregierung zu den Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bundesregierung-zu-den-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz/</link>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 17:09:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20311</guid>
		<description><![CDATA[Die Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates, den Kündigungsausschluss des § 67c GenG auf die Höhe der Pflichtanteile zu erstrecken: Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sieht jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf. Der Vorschlag würde aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass ein Insolvenzschuldner, der als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung gemietet hat, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung zum <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/erneute-diskussion-um-die-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz/">Vorschlag</a> des Bundesrates, den Kündigungsausschluss des <a href="https://dejure.org/gesetze/GenG/67c.html" target="_blank" title="&sect; 67c GenG: K&uuml;ndigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften">§ 67c GenG</a> auf die Höhe der Pflichtanteile zu erstrecken:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sieht jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vorschlag würde aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass ein Insolvenzschuldner, der als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung gemietet hat, über Gebühr im Verhältnis zu anderen Insolvenzschuldnern und zu Lasten seiner Insolvenzgläubiger privilegiert würde.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr auf Seite 85 f. der <a href="https://dserver.bundestag.de/btd/21/084/2108410.pdf#page=85">BT-Drucksache 21/8410</a></p>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>BGH zur Pflicht des Insolvenzverwalters zur Bildung einer Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bgh-zur-pflicht-des-insolvenzverwalters-zur-bildung-einer-rueckstellung-fuer-die-in-der-anschliessenden-wohlverhaltensperiode-noch-anfallenden-verfahrenskosten-aus-der-insolvenzmasse/</link>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 17:07:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20308</guid>
		<description><![CDATA[Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 23. April 2026 &#8211; IX ZB 36/25. Die Leitsätze:]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 23. April 2026 &#8211; <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX%20ZB%2036/25" target="_blank" title="BGH, 23.04.2026 - IX ZB 36/25: Die Verg&uuml;tung des Treuh&auml;nders im Restschuldbefreiungsverfahren -...">IX ZB 36/25</a>. Die Leitsätze:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Unterlässt es der mit dem späteren Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person pflichtwidrig, eine Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse zu bilden, weil für ihn im Zeitpunkt der Schlussverteilung vorauszusehen ist, dass der Schuldner aus seinen in diesem Verfahrensabschnitt erwirtschafteten und pfändbaren Einkünften die Verfahrenskosten nicht wird aufbringen können, ist der Vergütungsanspruch des Treuhänders gegen die Staatskasse entsprechend zu kürzen.</li>



<li>Hat der nicht mit dem Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter es pflichtwidrig unterlassen, Rückstellungen für die Treuhändervergütung zu bilden, kann dem Treuhänder hinsichtlich seiner Annahme, die zur Verfügung stehende Masse sei für seinen Vergütungsanspruch nicht ausreichend und ihm stehe deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu, Vertrauensschutz zukommen.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>SCHUFA in der Kritik – Vorwurf mangelnder Transparenz</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/schufa-in-der-kritik-vorwurf-mangelnder-transparenz/</link>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2026 17:05:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Schufa / Auskunfteien]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20305</guid>
		<description><![CDATA[Am 30.9.2026, 6 Uhr, meldete tagesschau.de, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-score-auskunftei-verbraucher-100.html Hat die Schufa ihr Transparenz-Versprechen gebrochen? Der Teaser: Vollkommen transparent, verständlich und nachvollziehbar: So sollte der neue Schufa-Score sein, mit dem Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet werden. Doch Recherchen von NDR und SZ zeigen: Das war offenbar nicht mehr als ein leeres Versprechen. Vom selben Tag datiert die [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 30.9.2026, 6 Uhr, meldete tagesschau.de, <a href="https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-score-auskunftei-verbraucher-100.html">https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-score-auskunftei-verbraucher-100.html</a></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hat die Schufa ihr Transparenz-Versprechen gebrochen?</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Der Teaser:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Vollkommen transparent, verständlich und nachvollziehbar: So sollte der neue Schufa-Score sein, mit dem Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet werden. Doch Recherchen von NDR und SZ zeigen: Das war offenbar nicht mehr als ein leeres Versprechen.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Vom selben Tag datiert die Meldung der SCHUFA, <a href="https://www.schufa.de/newsroom/bonitaet/neuer-score-zentralen-bonitaetsscore/index.jsp">https://www.schufa.de/newsroom/bonitaet/neuer-score-zentralen-bonitaetsscore/index.jsp</a></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Neuer Score wird zum zentralen Score der SCHUFA</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Daraus:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Der neue Score ist mit aktuell 390.000 Anfragen pro Woche bereits auf Platz 2 aller SCHUFA-Bonitätscores und damit auf dem Weg zum zentralen SCHUFA-Score. Platz 1 hat noch der SCHUFA Branchenscore für Banken mit zuletzt 400.000 Anfragen pro Woche inne.</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Die dortige Grafik zeigt die wöchentlichen Scoreanfragen von Unternehmenskunden der SCHUFA Holding AG und ist betrachtenswert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Heute nun berichtet tagesschau.de, <a href="https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schufa-bundestag-kritik-100.html">https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schufa-bundestag-kritik-100.html</a></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Politiker kritisieren Schufa &#8211; &#8222;Das Gegenteil von Transparenz&#8220;</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Demnach üben Linke, Grüne, SPD und Union Kritik und fordern Antworten. Nur die AfD würde kein Problem sehen.</p>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>Linksfraktion Hamburg zur Zwangsumstellung auf neue IBAN: „Chaos bei der Bezahlkarte“</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/linksfraktion-hamburg-zur-zwangsumstellung-auf-neue-iban-chaos-bei-der-bezahlkarte/</link>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 14:09:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Flucht / Migration]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20301</guid>
		<description><![CDATA[PM Linksfraktion Hamburg vom 27.9.2026: „Die Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen kann in sehr beschränktem Umfang für Überweisungen und Lastschriftverfahren genutzt werden. Doch nun hat die bisher für einzelne Bankdienstleistungen der Bezahlkarte beauftragte Hessisch-Thüringische Landesbank ihre Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg kurzfristig aufgekündigt. Als Folge dieser Entscheidung bekommen jetzt alle Inhaber*innen von Bezahlkarten eine neue IBAN zugewiesen. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.linksfraktion-hamburg.de/zwangsumstellung-auf-neue-iban-chaos-bei-der-bezahlkarte/">PM Linksfraktion Hamburg</a> vom 27.9.2026:</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Die Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen kann in sehr beschränktem Umfang für Überweisungen und Lastschriftverfahren genutzt werden. Doch nun hat die bisher für einzelne Bankdienstleistungen der Bezahlkarte beauftragte Hessisch-Thüringische Landesbank ihre Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg kurzfristig aufgekündigt. Als Folge dieser Entscheidung bekommen jetzt alle Inhaber*innen von Bezahlkarten eine neue IBAN zugewiesen. Darüber, dass sie ihre IBAN bei Lastschriften ändern müssen, wurden sie ausschließlich per E-Mail und kurzem Vorlauf informiert. Wie die Sozialbehörde in einem Schreiben an Flüchtlingsinitiativen und Beratungsstellen selbst schreibt, kann es bei nicht rechtzeitiger Umstellung zu „Zahlungsverzug, Mahnungen sowie zur Erhebung von Mahngebühren durch den jeweiligen Zahlungsempfänger“ kommen und bittet sie, „die betroffenen Leistungsberechtigten in Ihrem Umfeld auf die Änderung hinzuweisen und sie bei Bedarf bei der Mitteilung der neuen Bankverbindung zu unterstützen“.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Carola Ensslen</strong>, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><em>„Mit der Bezahlkarte hat sich der Senat ein kompliziertes Verfahren überlegt, um Asylsuchende zu schikanieren und von Zuwanderung abzuschrecken. Jetzt scheitert er schon an einfachsten Anforderungen wie der dauerhaften Bereitstellung einer IBAN – nach meinen Informationen hat die beauftragte Hessisch-Thüringische Landesbank die Zusammenarbeit aufgekündigt. Die Behörde selbst berät zu solchen Problemen nicht, sondern wälzt die Verantwortung auf die Ehrenamtlichen und Betroffenen ab. Ein kostenloses Basiskonto für alle wäre kostengünstiger, einfacher zu handhaben und würde weniger Probleme bereiten. Der Senat sollte die Bezahlkarte schleunigst abschaffen.“</em></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://www.linksfraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2026/09/Informationsschreiben_Bezahlkarte_18.09.2026.pdf" target="_blank" rel="noopener">Informationsschreiben</a> der Sozialbehörde ist dieser PM beigefügt.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Siehe auch <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=bezahlkarte">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=bezahlkarte</a> </p>
]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>LG Hamburg hebt Ablehnung der Kostenstundung wegen im Folgeantrag nicht angegebenem ersten Restschuldbefreiungsantrag auf</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/lg-hamburg-hebt-ablehnung-der-kostenstundung-wegen-im-folgeantrag-nicht-angegebenem-ersten-restschuldbefreiungsantrag-auf/</link>
		<pubDate>Tue, 29 Sep 2026 14:06:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Restschuldbefreiung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20297</guid>
		<description><![CDATA[Hier der Hinweis auf den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.8.2026 – 315 T 13/25. Das Landgericht hob eine Ablehnung der Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO durch das Insolvenzgericht auf. Das Insolvenzgericht hatte argumentiert, dass eine Verfahrenskostenstundung wegen eines vorliegendes Restschuldbefreiungsversagungsgrundes nicht in Betracht komme (Vorwirkungsrechtsprechung). Der Eröffnungsantrag sei nämlich falsch, da dort ein erster [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Hier der Hinweis auf den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.8.2026 – 315 T 13/25. Das Landgericht hob eine Ablehnung der Verfahrenskostenstundung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html" target="_blank" title="&sect; 4a InsO: Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens">§ 4a InsO</a> durch das Insolvenzgericht auf. Das Insolvenzgericht hatte argumentiert, dass eine Verfahrenskostenstundung wegen eines vorliegendes Restschuldbefreiungsversagungsgrundes nicht in Betracht komme (Vorwirkungsrechtsprechung). Der Eröffnungsantrag sei nämlich falsch, da dort ein erster Restschuldbefreiungsantrag aus 2014 nicht angegeben worden sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Schuldner erhob sofortige Beschwerde und wies darauf hin, dass das Scheitern des ersten Insolvenzverfahrens bei ihm nicht unter <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/287a.html" target="_blank" title="&sect; 287a InsO: Entscheidung des Insolvenzgerichts">§ 287a Abs. 2 InsO</a> fallen würde. Das Landgericht Hamburg gab dem Schuldner Recht – Orientierungssätze (verfasst von Matthias Butenob):</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Bei der Stundungsentscheidung nach <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/4a.html" target="_blank" title="&sect; 4a InsO: Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens">§ 4a InsO</a> hat das Amtsgericht zunächst inzident zu prüfen, ob ein nach <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/287a.html" target="_blank" title="&sect; 287a InsO: Entscheidung des Insolvenzgerichts">§ 287a Abs. 2 InsO</a> zulässiger Restschuldbefreiungsantrag vorliegt, da das Stundungsverfahren das Mittel zum Zweck der Restschuldbefreiung darstellt.</li>



<li>Die Aufhebung der Stundung in einem vorangegangenen (ersten) Insolvenzverfahren und die folgende Einstellung dieses Verfahrens mangels Kostendeckung stellen für sich genommen keinen Grund dar, in einem zweiten Verfahren eine Restschuldbefreiung zu verweigern.</li>



<li>Auch eine analoge Anwendung von <a href="https://dejure.org/gesetze/InsO/287a.html" target="_blank" title="&sect; 287a InsO: Entscheidung des Insolvenzgerichts">§ 287a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO</a> kommt in Fällen, in denen das vorausgegangene Restschuldbefreiungsverfahren nicht an einem Versagungsantrag eines Gläubigers, sondern an der abgelehnten bzw. aufgehobenen Kostenstundung gescheitert war, mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.</li>



<li>Gibt in einem solchen Fall der Schuldner das erste Verfahren nicht im Folgeantrag an, kann dies nicht die Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen und ebenfalls nicht über die sog. Vorwirkungsrechtsprechung &#8211; ihre Anwendbarkeit unterstellt &#8211; die Sanktion der Ablehnung der Kostenstundung. Die Sanktion von Falschangaben in den Antragsunterlagen wird abschließend durch § 290 Abs. 1 Nr. 6.InsO geregelt.</li>
</ol>



 <div class="read-more-button-wrap"><a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/lg-hamburg-hebt-ablehnung-der-kostenstundung-wegen-im-folgeantrag-nicht-angegebenem-ersten-restschuldbefreiungsantrag-auf/#more-20297" class="more-link"><span class="faux-button"><span aria-label="LG Hamburg hebt Ablehnung der Kostenstundung wegen im Folgeantrag nicht angegebenem ersten Restschuldbefreiungsantrag auf weiterlesen">(mehr &hellip;)</span></span> <span class="screen-reader-text">&#8222;LG Hamburg hebt Ablehnung der Kostenstundung wegen im Folgeantrag nicht angegebenem ersten Restschuldbefreiungsantrag auf&#8220;</span></a></div>]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>Erneute Diskussion um die Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/erneute-diskussion-um-die-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz/</link>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2026 08:09:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20286</guid>
		<description><![CDATA[Update 7.10.2026: Antwort der Bundesregierung Bekanntlich hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf bezüglich des § 67c GenG genommen und will diese auf 3.000 Euro anheben. In der letzten Sitzung hat der Bundesrat dazu Stellung genommen und seine Haltung, dass dies unzureichend ist, erneut vorgebracht. Aus den Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucksache 459/1/26: „Der Änderungsvorschlag zielt auf [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update 7.10.2026</strong>: <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bundesregierung-zu-den-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz/" data-type="post" data-id="20311">Antwort der Bundesregierung</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/rege-anhebung-der-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz-kuendigungsausschluss-auf-3-000-euro/">Bekanntlich</a> hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf bezüglich des <a href="https://dejure.org/gesetze/GenG/67c.html" target="_blank" title="&sect; 67c GenG: K&uuml;ndigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften">§ 67c GenG</a> genommen und will diese auf 3.000 Euro anheben. In der letzten Sitzung hat der Bundesrat dazu Stellung genommen und seine Haltung, dass dies unzureichend ist, <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2025/diskussion-um-die-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz-kuendigungsausschluss/">erneut</a> vorgebracht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aus den Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucksache <a href="https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/459-1-26.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1">459/1/26</a>:</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Der Änderungsvorschlag zielt auf eine vollständige Sicherung selbstgenutzter genossenschaftlicher Mietwohnungen ab, indem die Pflichtanteile, welche Voraussetzung für die Nutzung der Wohnung sind, vom Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters ausgenommen werden. Damit dient der Änderungsvorschlag effektiver dem Ziel der Wohnungssicherung und Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit als die im Gesetzentwurf enthaltene Anpassung der Obergrenze nach <a href="https://dejure.org/gesetze/GenG/67c.html" target="_blank" title="&sect; 67c GenG: K&uuml;ndigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften">§ 67c Absatz 1 Nummer 2</a> 2. Alternative GenG. Insofern handelt es sich um eine Rechtsänderung im Sinne der im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode verankerten Ziele, die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen und bis zum Jahr 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden, sowie des zu diesem Zwecke erarbeiteten Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit.</p>



 <div class="read-more-button-wrap"><a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/erneute-diskussion-um-die-schutzgrenzen-des-%c2%a7-67c-genossenschaftsgesetz/#more-20286" class="more-link"><span class="faux-button"><span aria-label="Erneute Diskussion um die Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz weiterlesen">(mehr &hellip;)</span></span> <span class="screen-reader-text">&#8222;Erneute Diskussion um die Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz&#8220;</span></a></div>]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen  </title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/schuldnerberatungsdienstegesetz-vermittlungsausschuss-verschaerft-probleme-der-schuldenberatung-statt-sie-zu-loesen/</link>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2026 08:32:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20269</guid>
		<description><![CDATA[Update 25.09.2026: Der Bundestag hat heute dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Es gab doch noch eine kurze Aussprache; diese ist unter https://dbtg.tv/cvid/7657513 zu finden. Das Video zu sehen ist aufschlussreich und daher zu empfehlen, auch wenn es kein Vergnügen macht. In der heutigen Bundesrats-Rede sprach Ministerpräsident Wüst durchgängig vom Schuldnerberatungsdienstgesetz und nicht vom Schuldnerberatungsdienstegesetz. Nun [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update 25.09.2026:</strong> Der Bundestag hat heute dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Es gab doch noch eine kurze Aussprache; diese ist unter <a href="https://dbtg.tv/cvid/7657513" target="_blank" rel="noopener">https://dbtg.tv/cvid/7657513</a> zu finden. Das Video zu sehen ist aufschlussreich und daher zu empfehlen, auch wenn es kein Vergnügen macht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der heutigen Bundesrats-Rede sprach Ministerpräsident Wüst durchgängig vom Schuldnerberatungsdienstgesetz und nicht vom Schuldnerberatungsdienst<strong>e</strong>gesetz. Nun ja, das Gesetz gehört ja auch – so Wüst weiter – „nicht zu den Themen, die übermäßig viel Aufmerksamkeit erhalten“. Die Rede gibt es hier: <a href="https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_5tk8jox6">www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_5tk8jox6</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erinnert sei an dieser Stelle an <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2024/stephan-rixen-eu-recht-verlangt-rechtsanspruch-auf-kostenfreie-schuldnerberatung/">Stephan Rixen: EU-Recht verlangt Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung</a> </p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-wide"/>



<p class="wp-block-paragraph">Wie <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/vermittlungsausschuss-tagt-naechste-woche-zum-schuldnerberatungsdienstegesetz-schuberdg/">angekündigt</a> hat gestern Abend der Vermittlungsausschuss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz getagt. Es wurde eine Einigung erzielt. Siehe</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.vermittlungsausschuss.de/SharedDocs/downloads/DE/va/20260923-ergebnis-va-sitzung.pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow">www.vermittlungsausschuss.de/SharedDocs/downloads/DE/va/20260923-ergebnis-va-sitzung.pdf</a></li>



<li>Synopse: <a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2026/09/2026-09-24-synopse-schuberdg-va.pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow">www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2026/09/2026-09-24-synopse-schuberdg-va.pdf</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Einigung muss noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Es ist zu hoffen, dass dies nicht geschieht, denn die Einigung wäre ein großer Rückschritt und ein schwarzer Tag für die Schuldnerberatung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier die <a href="https://www.bag-sb.de/die-bag-sb/positionen#accordion-20700-1">PM der BAG-SB</a> von heute Morgen:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen  </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich gestern auf ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) in einer neuen Fassung verständigt. Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) die Einigung ein großer Rückschritt gegenüber dem zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetz. Die BAG-SB fordert Bundestag und Bundesrat deshalb auf, diesem Ergebnis nicht zuzustimmen. </p>



 <div class="read-more-button-wrap"><a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/schuldnerberatungsdienstegesetz-vermittlungsausschuss-verschaerft-probleme-der-schuldenberatung-statt-sie-zu-loesen/#more-20269" class="more-link"><span class="faux-button"><span aria-label="Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen   weiterlesen">(mehr &hellip;)</span></span> <span class="screen-reader-text">&#8222;Schuldnerberatungsdienstegesetz: Vermittlungsausschuss verschärft Probleme der Schuldenberatung statt sie zu lösen  &#8220;</span></a></div>]]></content:encoded>
			</item>
	<item>
		<title>Finanzwende Recherche Report: systemische Ungleichheiten bei der Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug</title>
		<link>https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/finanzwende-recherche-report-systemische-ungleichheiten-bei-der-strafverfolgung-von-wirtschaftskriminalitaet-und-sozialleistungsbetrug/</link>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2026 10:02:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LAG Schuldnerberatung Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt / Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Visionen / Forderungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=20259</guid>
		<description><![CDATA[Aus einer PM von Finanzwende-Recherche: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – das garantiert Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bei der tatsächlichen Durchsetzung sieht das in Deutschland allerdings anders aus, wie ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt. Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Grundlagen zu Wirtschaftskriminalität und [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Aus einer <a href="https://www.finanzwende-recherche.de/presse/neuer-finanzwende-recherche-report-keine-gleichheit-vor-dem-gesetz/">PM von Finanzwende-Recherche</a>:</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – das garantiert Artikel<span></span> 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bei der tatsächlichen Durchsetzung sieht das in Deutschland allerdings anders aus, wie ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Grundlagen zu Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Das Ergebnis: Einkommensschwächere Menschen, die sogenannte Armutsdelikte begehen, müssen in vielen Fällen mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell meist deutlich besser aufgestellte Wirtschaftskriminelle.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Befund des Reports: Ungleichheiten sind sowohl im geltenden Recht als auch in der Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis angelegt. So gibt es bislang keinen eigenständigen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung. Zudem ermöglicht die strafbefreiende Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen, dass Steuerhinterziehung trotz erheblicher finanzieller Schäden ohne Strafe bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch in der Praxis zeigt sich ein deutliches Muster: Fälle von Sozialleistungsbetrug lassen sich für Behörden vergleichsweise leicht ermitteln und verfolgen. Komplexe, international organisierte Wirtschaftskriminalität dagegen bindet Ermittler oft über Jahre und erfordert erhebliche Ressourcen. Hinzu kommen strukturelle Defizite im Behördenapparat, etwa bei Personal, IT-Ausstattung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die die Verfolgung großer, komplexer Fälle zusätzlich erschweren.</p>



 <div class="read-more-button-wrap"><a href="https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/finanzwende-recherche-report-systemische-ungleichheiten-bei-der-strafverfolgung-von-wirtschaftskriminalitaet-und-sozialleistungsbetrug/#more-20259" class="more-link"><span class="faux-button"><span aria-label="Finanzwende Recherche Report: systemische Ungleichheiten bei der Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug weiterlesen">(mehr &hellip;)</span></span> <span class="screen-reader-text">&#8222;Finanzwende Recherche Report: systemische Ungleichheiten bei der Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug&#8220;</span></a></div>]]></content:encoded>
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