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Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG / Regelbedarfe in Unterkünften

Harald Thomé weis in seinem Newsletter hin auf:

a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG
„Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses.