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BGH: Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages

BGH, Beschluss vom 19. September 2019 – IX ZB 2/18:

Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist in der Regel kein ausreichender Grund für die Erhöhung des unpfändbaren Betrages.

Rn 20: „Die Entstehung einer Steuerschuld, welche der Schuldner begleichen möchte, ist regelmäßig kein ausreichender Grund für die Anwendung von § 850f Abs. 1 lit. b ZPO, weil dies zur ungerechtfertigten Bevorzugung eines Gläubigers führen würde.

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Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden

Die ASG Beratungsstelle Hannover hat ein aktualisiertes Infoblatt zu „Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden“ erstellt. Darin wird schematisch und übersichtlich erklärt, welche Auszubildenden SGB II-Ansprüche haben und welche nicht. Das Infoblatt gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Leistungsberechtigung_Auszubilende_019-10.pdf (Quelle: Thomé-Newsletter 27.10.19)

Bei der Gelegenheit der Hinweis auf das Skript von RA Joachim Schaller „SGB II und Ausbildungsförderung“ unter http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/SGB_II_und_Ausbildungsfoerderung.pdf

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OLG Köln: Die Nachmeldung des deliktischen Rechtsgrunds ist zulässig

OLG Köln, Urteil vom 07.02.2019 – 7 U 176/17

Rn 9: „Vielmehr kann ein Insolvenzgläubiger, der es zunächst versäumt hat, seine Forderung (ganz oder teilweise) als aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammend anzumelden, dies auch dann noch nachholen, wenn die Forderung aus einem anderen Rechtsgrund bereits zur Tabelle festgestellt worden ist.

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Bundesregierung hat keine Daten zur Aufrechnung wegen sozialwidrigen Verhaltens im SGB II

Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Die Partei Die Linke haben in einer kleinen Anfrage abgefragt „Wie viele Leistungsberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gern. § 34 SGB II (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden, und über welche Zeiträume erstreckte sich die Aufrechnung?“

Dazu kam als Antwort „Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor“.

Ich will das nochmal deutlich machen:

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Bundestagsdebatte zu Stromsperren

„Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“ (19/9958) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Stromsperren gesetzlich verbieten“ (19/14334) befasst. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Grünen hatten beantragt, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales für ihren Antrag federführend sein sollte. Sie wurde aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt.“ – Quelle und mehr: www.bundestag.de