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Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

„Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund.

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Praktischer Fall (5): Fälligkeit der Forderung eines Stromgrundversorgers

Der Schuldner zieht im November 2010 in eine Wohnung, meldet sich aber nicht beim Stromgrundversorger.

Erst im Mai 2013 stellt der Stromversorger einen Betrag von 1.302 Euro für den Zeitraum November 2010 – September 2011 in Rechnung. Der Schuldner zahlt nicht.

Im November 2016 wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, in dem die o.g. Forderung geltend gemacht wird.

Der Schuldner legt Widerspruch ein. Im anschließenden streitigen Verfahren beruft er sich auf die Einrede der Verjährung.

Erfolgreich?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

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LG Berlin: Insolvenzverwalter kann auch dann nicht auf SGB II-Leistungen des Insolvenzschuldners zugreifen, wenn diese auf das Konto der Ehefrau des Schuldners gehen

Gelder, die auf das Konto eines Dritten gehen, sind fast immer rechtlich problematisch (fehlender Pfändungsschutz / Anfechung). Siehe etwa unsere Meldungen vom 12.03.2015, 13.10.2015, 20.10.2015, 27.10.2015, 7.10.2017 und 11.08.2018.

Wichtig ist daher die Entscheidung des LG Berlin, 08.04.2019 – 84 T 321/18.

Der Fall: Der Schuldner bildet zusammen mit seiner Verlobten eine Bedarfsgemeinschaft, der Leistungen nach dem SGB II bewilligt sind. Das Jobcenter leistet sämtliche Zahlungen auf das Konto der Verlobten; der Schuldner selbst verfügt nicht über ein Konto. Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 forderte der Insolvenzverwalter die Verlobte auf, das auf den Schuldner entfallende Arbeitslosengeld II dem Insolvenzkonto zuzuführen.