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Neue Regeln bei BAföG-Förderungen ab August 2019 / Erlass von BAföG-Schulden

„Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Konditionen während der Rückzahlungsphase „sozial gerechter“ (Gesetzesbegründung) ausgestaltet.

Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld geregelt

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LG Stuttgart zur Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs im Rahmen einer Prüfung nach 850c Abs. 4 ZPO

LG Stuttgart, Beschl. vom 02.07.2018 – 9 T 167/17:

Für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs der unterhaltsberechtigten Person ist zunächst der aktuelle Regelbedarf gemäß § 20 SGB II zu berücksichtigen. Zu diesem Betrag ist ein Zuschlag i.H.v. 30 %, hinzuzurechnen. Bei der Berechnung der Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person im Rahmen des § 850c Abs. 4 ZPO sind auch die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.

Sachverhalt und Entscheidungsgründe in Auszügen: