Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 26.6.2019 ist die Richtlinie 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) veröffentlicht worden: Webseitenversion und PDF-Version.

Gem. Art 34 Abs. 1/Art. 35 dieser Richtlinie begann die zweijährige Laufzeit zur Umsetzung der Richtlinie am 16. Juli 2019. Der deutsche Gesetzgeber hat nun die Verpflichtung, gesetzliche Regelungen zur Umsetzung zu schaffen, die spätestens zum 17.7.2021 in Kraft treten. Dieses Datum ist jetzt der Bezugspunkt für Überlegungen, jetzt oder erst später einen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung zu stellen. Eine Verlängerung der zweijährigen Umsetzungsfrist um ein Jahr kommt gem. Art 34 Abs. 2 S. 1 der Richtlinie nur in Frage, wenn die Umsetzung auf besondere Schwierigkeit stößt. – Quelle: Inso-Newsletter 6-19 RA Kai Henning

Siehe auch: Darstellung Birgit Knaus und Musterbelehrung von Kai Henning