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AWO-Arbeitshilfe in einfacher Sprache: „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“

Hier der Hinweis auf eine AWO-Arbeitshilfe. Aus der Einleitung: „Menschen nach der Flucht nehmen ab ihrer Ankunft in Deutschland am hiesigen Konsumalltag teil. Durch zum Teil kriminelle Tricks und unseriöse Verkaufsstrategien treffen selbst erfahrene Verbraucherinnen und Verbraucher Fehlentschei- dungen, die sie in finanzielle Notlagen stürzen können. Geflüchtete Menschen sind mit vielen Gepflogenheiten, sowie Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags, nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten. (…)

Die Arbeitshilfe soll erste praxisorientierte Informationen zu nachgesuchten Themenfeldern des Verbraucherschutzes bieten. Durch reale Fallbeispiele und Hinweise auf beson- ders zu beachtende Fallstricke und entsprechende Tipps stellt sie ein hilfreiches Nachschlagewerk in der Beratungsarbeit dar.“

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Bundessozialgericht: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

„Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht.