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BGH: Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der Versicherer nicht gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.

BGH Urt. 5.12.2018 -IV ZR 81/18 – Leitsatz:

Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist der Versicherer nicht gehindert, mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen.

Anmerkung RA Henning im Inso-Newsletter RA Henning 1-19:

Der BGH macht mit dieser Entscheidung den Behandlungsalltag erkrankter Überschuldeter, die sich im Notlagentarif ihrer privaten Krankenversicherung befinden, für alle Beteiligten nicht einfacher.

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BGH zur Frage der Massezugehörigkeit des Guthabens einer der Altersvorsorge dienenden Versicherung

BGH, 20.12.2018, IX ZB 8/17 – Leitsätze:

  1. Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zustehen, bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls zur Insolvenzmasse.
  2. Ansprüche des Schuldners auf die Todesfall- oder Erlebensfallleistung aus einer für die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung unterliegen der Nachtragsverwaltung, soweit die Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen.

Anmerkung RA Henning im Inso-Newsletter RA Henning 1-19:

Diese wichtige, am 25.1.19 veröffentlichte Entscheidung schafft Klarheit zur offenen Frage der Massezugehörigkeit des Guthabens in einer der Altersvorsorge dienenden „Direktversicherung“.

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Arbeitshilfe zur Sozialkarte Hamburg

Die BASFI hat die Arbeitshilfe zur Sozialkarte aktualisiert. „Mit dieser Arbeitshilfe wird das Verfahren zur Bewilligung der Sozialkarte sowie des Berechtigungsscheines für HVV-Zeitkarten (Berechtigungsnachweise) geregelt. Der Nachweis berechtigt zum Erwerb von Zeitkarten mit einem Preisnachlass von 21,80 Euro monatlich“.