Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) meldet: Wir fordern seit langem die Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzen. Nun gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene: Auch in Deutschland wird die Restschuldbefreiung in drei anstatt in sechs Jahren zu erreichen sein.
Das berichtete Alexander Bornemann, Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium, auf der 36. Verbraucherinsolvenzveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft in Berlin. Hintergrund ist eine Einigung auf europäischer Ebene: Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt