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Bundesverfassungsgericht: Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG

BVerfG, Beschluss vom 13. November 2018, 1 BvR 1223/18 – aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Auszubildenden hinsichtlich eines Verstoßes der Voraussetzungen für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht zur Entscheidung angenommen.

Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der monatliche Gesamtbedarf der Beschwerdeführerin durch ihre Ausbildungsvergütung und das anrechenbare Erwerbseinkommen ihrer Eltern gedeckt sei.