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Bundesfinanzhof: Finanzamt kann durch Verwaltungsakt entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist

RA Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.8.2018, VII R 24, 25/17; VII R 24/17; VII R 25/17 hin. Dessen Leitsatz 1: lautet:

Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

Anmerkung RA Henning: