RA Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.8.2018, VII R 24, 25/17; VII R 24/17; VII R 25/17 hin. Dessen Leitsatz 1: lautet:
Das FA darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Anmerkung RA Henning: