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BGH verneint Pflicht des Schuldners, in Wohlverhaltensperiode unaufgefordert Einkommensänderung eines Unterhaltsberechtigten mitzuteilen

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Inso-Newsletter auf BGH Beschl. vom 12.7.18, IX ZB 78/17 hin:

§ 295 Abs. 1 Inso enthält nicht die Pflicht, den Treuhänder unaufgefordert über einen
höheren ausgezahlten Lohn oder über die Einkünfte eines Unterhaltsberechtigten zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, IX ZB 249/08; Rn. 11, 14 ff). – Rz. 7

Anmerkung RA Henning: