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Mieten in Hamburg: Verlängerung der Kappungsgrenze beschlossen

„Hamburg hat eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, mit der auch weiterhin Mieten im laufenden Mietverhältnis um maximal 15 Prozent in drei Jahren erhöht werden dürfen statt um 20 Prozent. Damit wird dem immer noch angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt Rechnung getragen und das erfolgreiche Instrument zur Mietpreisbegrenzung fortgesetzt. Die neue Verordnung gilt flächendeckend für ganz Hamburg, so profitieren alle Mieterinnen und Mieter von dieser mietpreisdämpfenden Maßnahme.“

Quelle und mehr: www.hamburg.de/bsw/presse

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Neuerlass der Mietpreisbremse für Hamburg

„Der Senat hat erneut flächendeckend für ganz Hamburg eine Mietpreisbremse erlassen. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, in dem das Gericht die ab dem 1. Juli 2015 geltende, inhaltsgleiche Mietpreisbremse aus formellen Gründen nicht anwandte. Der Neuerlass schafft Rechtssicherheit und stellt damit den Schutz vor zu hohen Mieten bei Neuvermietungen sicher.

Weitere Informationen finden Sie online unter: www.hamburg.de/bsw/11287532/faq-mietpreisbremse“ — Quelle: www.hamburg.de/bsw/presse