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AG Köln zur Forderungsanmeldung als „Delikt“

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 7.4.2017, 71 IK 175/15, eine spannende Entscheidung gefällt – Leitsätze:

  1. Stützt ein Gläubiger seine Forderungsanmeldung auf verschiedene Anspruchsgrundlagen – hier auf eine vertragliche und auf eine deliktische – , so sind die Anmeldevoraussetzungen in Ansehung beider Anspruchsgrundlagen zu erfüllen.
  2. Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich einer der reklamierten Anspruchsgrundlagen (hier: Deliktseigenschaft beruhend auf Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB) nicht einmal die Mindestanforderungen, die an eine Forderungsanmeldung zu stellen sind, so ist die nicht ordnungsgemäße Anmeldung vom Insolvenzgericht insoweit zurückzuweisen. Die Forderung ist dann ohne das Deliktsattribut in die Tabelle aufzunehmen.
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Material BAG-SB Jahresfachtagung 2017

Am 8./9. Mai 2017 fand in Berlin die Jahresfachtagung der BAG-SB unter dem Motto „Schuldnerberatung 2.0 – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ statt. Hierzu gibt es nun auch Material online:

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Konferenz-Reader: 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2017

Die 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen fand am 11./12. Mai 2017 in Hamburg statt.  Nun wurde der Konferenzreader veröffentlicht: www.iff-hamburg.de/…/reader-fdl-konferenz-2017.pdf.