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Inge Hannemann legt Abgeordnetenmandat nieder

Aus der heutigen PM der Linksfraktion Hamburg: „Aus gesundheitlichen Gründen legt Inge Hannemann zum 31. Juli ihr Mandat als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft nieder. Mit ihr verliert die Fraktion DIE LINKE eine profilierte Arbeitsmarktexpertin und bundesweit bekannte Kämpferin gegen das Hartz IV-System.

Dazu erklärt Inge Hannemann: „Ich bedaure meinen notwendigen Rücktritt sehr und wünsche meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger viel Kraft, Ausdauer und viel Erfolg in der oppositionellen Arbeit. Für die Arbeitsmarktpolitik bleibt mir nur zu sagen: Soziale Gerechtigkeit kann nur umgesetzt werden, wenn die derzeitigen desolaten Strukturen rückgängig gemacht werden und die Erwerbslosen mit Respekt und Menschenwürde behandelt werden.“

Vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=hannemann Wir wünschen Frau Hannemann alles Gute!

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„Kontogebühr“ bei Bauspardarlehen unzulässig

BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 – XI ZR 308/15: Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist. Zur Pressemitteilung des Gerichts – siehe auch: tagesschau.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 01.09.2017
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Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am 26.4.2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld „regelmäßig zeitnah“ gestellt würden. – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung