Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat einen Informations-Flyer „Recht auf ein Konto“ in 7 Sprachen herausgegeben. Siehe www.hamburg.de/kundenschutz/7794042/recht-auf-ein-konto/
Sowie die Flyer direkt zum Download:
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat einen Informations-Flyer „Recht auf ein Konto“ in 7 Sprachen herausgegeben. Siehe www.hamburg.de/kundenschutz/7794042/recht-auf-ein-konto/
Sowie die Flyer direkt zum Download:
Hier der Hinweis auf eine lesenswerte Entscheidung des BGH. Im Urteil vom 15.11.2016 zum Aktenzeichen XI ZR 32/16 befasst er sich mit der Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.
Daraus:
BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15, Leitsätze des Gerichts:
1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt.
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