Das LG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 20.6.16 -25 T 334/16 entschieden, dass die „persönliche Beratung“ des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch mittels modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig ist.
Anmerkung RA Kai Henning: