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14. Hamburger Wohlfühlmorgen: Samstag, 05.11.2016

Diesen Samstag, 5.11.2016, findet der 14. Hamburger Wohlfühlmorgen statt: Sankt-Ansgar-Schule, Bürgerweide, 33, Hamburg-Borgfelde (S-Bahn Landwehr oder U-Bahn Lübecker Str.). Mehr auf www.wohlfuehlmorgen-hamburg.de

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„Mehr Geld für Bayerns Insolvenz- und Schuldnerberatung!“

„Wer in Bayern mit Schulden oder sogar einer Insolvenz zu kämpfen hat, dem wird in Zukunft zumindest etwas besser geholfen. Wie der Haushaltsausschuss des Landtags heute [25.10.2016] beschlossen hat, werden die Finanzmittel für die wichtigen Schuldner- und Insolvenzberatungen der Wohlfahrtsverbände, der Städte und Landkreise erhöht. Und zwar im Jahr 2018 um zwei Millionen von vier auf sechs Millionen Euro. (…)

Der SPD Politiker Günther Knoblauch macht außerdem darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, Insolvenz und Schuldnerberatung zusammenzulegen.

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Hamburg Journal: „Obdachlose – kaum Chance auf Bankkonto“

Hamburg Journal – 28.10.2016: „Laut Gesetz haben Obdachlose und Flüchtlinge Anrecht auf ein Konto. Es ist gerade für Obdachlose essentiell für eine Rückkehr ins normale Leben. Doch in der Praxis hakt es noch.“ – zum Bericht in der Mediathek – siehe auch unsere Seite zum Basiskonto

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IFF-Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2017 zum Leitthema „Altersvorsorge“ am 11./12. Mai 2017

„Aufgrund der Niedrigzinsphase und der digitalen Revolution verspielen immer mehr Verbraucher ihre Altersvorsorge auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Regierung schickt sich an, eine Rolle rückwärts zur Umlagefinanzierung zu machen, neue Konzepte wie die Deutschlandrente werden eingeführt, Reformen „alter“ Konzepte wie Riester werden diskutiert. Roboadvisory versprechen topp Beratung für einen schlanken Euro. Viel los in der Altersvorsorge und Grund genug für das iff, dies als das Leitthema für die 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 11./12. Mai 2017 in Hamburg zu setzen.“ – Quelle und mehr: IFF

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LSG Hessen: Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen

LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15 – Leitsatz:

  1. Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen und kann nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I mit offenen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet werden, ohne dass die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen.
  2. Die Krankenkasse ist unabhängig davon berechtigt, die offenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden.

Anmerkung InsO-Newsletter RA Kai Henning: