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Kontoführungsentgelt: Postbank lenkt nach Abmahnung der Verbraucherzentrale ein

„Ab 1. November 2016 sollen Verbraucher mit einem Postbank Giro plus Konto monatlich 3,90 Euro für die Kontoführung zahlen, wenn auf ihrem Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen. Betroffen hiervon sind auch Kontoinhaber, denen im Rahmen eines Aktionsangebots von der Postbank vertraglich zugesichert wurde, dass sie dauerhaft kein Entgelt zahlen müssen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.“ – Quelle und mehr: PM der VZ Hamburg

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vzbv mahnt sechs Kreditinstitute ab: Kosten für Basiskonten zu hoch

„Basiskonten sind oftmals teurer als herkömmliche Konten. Das hat der vzbv nach einem stichprobenhaften Vergleich der Konditionen von Basiskonten mit denen von herkömmlichen Konten festgestellt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen einige Kreditinstitute damit gegen das neu geschaffene Zahlungskontengesetz.

„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.

Der vzbv hat deshalb fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar.“

Quelle und mehr: PM des vzbv