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BGH: Steuerfreie Nachtzuschläge sind unpfändbar

BGH, 29.06.2016 – VII ZB 4/15 – Leitsatz:

Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.

Siehe dazu auch Grote in der aktuellen ZInsO 2016, 1801 – 1803

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2016, 1 BvR 371/11:

„Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird.“ – zur ganzen Pressemitteilung Nr. 60/2016 des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2016

Siehe dazu auch Kommentar von Gernot Kramper auf stern.de („Jetzt wird Armut ansteckend“)

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Bundessozialgericht: Elterngeld ist Einkommen

Hier der Vollständigkeit halber der Hinweis auf zwei Entscheidungen des BSG, die in unserer Urlaubspause fielen: Das BSG ist der Ansicht, dass Elterngeld sowohl im SGB II (B 4 AS 25/15 R)  als auch beim Kinderzuschlag (B 4 KG 2/14 R) als Einkommen angerechnet werden kann.