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Neuer bundesweiter Betriebskostenspiegel veröffentlicht

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. – zur ganzen PM des Deutschen Mieterbundes

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AG Göttingen: Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt

Hier der Hinweis auf AG Göttingen, Beschluss vom 15.07.2016 – 71 IK 111/10 NOM:

Inkassounternehmen sind nicht zur Stellung von Restschuldbefreiungsversagungsanträgen befugt (AG Köln, NZI 2013, 149). Das gilt auch in ab dem 01.07.2014 beantragten Verfahren. (a.A. AG Coburg, ZVI 2016, 140).  Ein derartiger Antrag ist als unzulässig abzuweisen. (Leitsätze des Gerichts)

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Infoline Sozialhilfe Hamburg: Aktuelle Änderungen

Folgende Regelungen wurden aktualisiert:

Folgende Regelung tritt neu in Kraft:

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Paritätischer bezeichnet Regelsatzpläne der Bundesregierung als „Affront“

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an. – zur ganzen PM des Paritätischen. Siehe auch die PM unter www.erwerbslos.de