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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (11): Bundestag stimmt zu

„Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2016, die zuvor in der Öffentlichkeit viel diskutierten Pläne für eine Rechtsvereinfachung im Hartz-IV-System beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8041) für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde in geänderter Fassung [gemeint: 18/8909] trotz scharfer Kritik der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CDU und SPD angenommen.

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Sie hatten eigene Anträge (18/8076; 18/8077) für Änderungen im System der Grundsicherung eingebracht, die jedoch keine Mehrheit fanden.“ – Quelle und mehr – siehe auch: Debatte in der Mediathek sowie das Protokoll (ab S. 17697) und Bericht der Tagesschau

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Sozioökonomische Berichterstattung (soeb): „signifikante Teilhabelücke“ von SGB II-Beziehern

„Im Vergleich der sozialen Teilhabe von Personen in Grundsicherung (SGB II bzw. „Hartz 4“) mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zeigt sich, dass zwischen Beziehenden und Nicht-Beziehenden von Leistungen im Sinne des SGB II eine signifikante Teilhabelücke besteht. Die Lücke betrifft insbesondere den Lebensstandard und das subjektive Teilhabeempfinden, aber auch das gesundheitliche Wohlbefinden und die sozialen Beziehungen.“ Quelle und mehr: