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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (10): morgen Bundestagsentscheidung

Am morgigen Donnerstag, 23.6.2016, ca. 17.55 Uhr, berät der Deutsche Bundestag unter Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch („Rechtsvereinfachung“), welches in Wirklichkeit eine Rechtsverschärfung ist.  – Tagesordnung

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KG Berlin zum Einsichtsrecht eines Gläubigers in Insolvenzverfahrensakte

KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2016, Aktenzeichen: 1 VA 14/15 – Leitsatz:

Die im Anschluss eines Verbraucherinsolvenzverfahrens dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung schließt ein rechtliches Interesse von Gläubigern an der Einsicht in die Verfahrensakten nicht aus, auch wenn deren Forderungen möglicherweise von der Restschuldbefreiung erfasst sein könnten und die Forderungen von ihnen im Insolvenzverfahren selbst nicht angemeldet worden sind. – § 4 InsO, § 301 InsO, § 299 Abs 2 ZPO