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Praktischer Fall (3): Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe

Eine Mutter kauft für ihr Kind Schuhe und bezahlt nicht. Der Verkäufer erwirkt einen Titel und will nun das Kindergeld pfänden. Geht das?

Variante: was ist, wenn im Titel ausdrücklich festgestellt wurde, dass es sich bei dem Kinderschuhkauf um einen Eingehungsbetrag, ergo: unerlaubte Handlung, handelte?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag