Bei Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2009 eröffnet und bis Ende des Jahres 2013 beendet wurden, hatten die Gläubiger Verluste in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ergab sich der Verlust als Differenz der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 3,57 Milliarden Euro und dem zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrag in Höhe von 67 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine Deckungsquote von 1,9 %. – Quelle: heutige Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Tag: 29. April 2016
„Höhere Hürden bei Sozialleistungen für EU-Bürger“ so nennt es die Tagesschau. Das BMAS selbst spricht von „Arbeitnehmerfreizügigkeit durch klare Regeln sichern“. Tja – was soll man dazu sagen? Vielleicht auch nichts sagen und mal wieder Orwell lesen.
Update 30.7.2018: neue Werte! https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=14832
Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).
Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).
Die neuen Werte sind: