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AG Gera: Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung sind nicht pfändbar und hindern auch einen Beschluss nach § 850 l ZPO nicht

Die Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto nach § 850 l ZPO ist ein wichtiges Werkzeug in der Beratung und sollte gern noch mehr in den Fokus kommen. Siehe auch das Plädoyer von Weber/Wellmann/Zimmermann.

Hier nun der Hinweis auf die Entscheidung des AG Gera vom 23.3.2016 mit dem AZ: M 3495/15. Da die Entscheidung recht knapp ausgefallen ist, wird hier als pdf nicht nur der Beschluss selbst, sondern auch der Antrag wiedergegeben.

Das AG Gera bestätigt indirekt, dass