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Insolvenzforderung: Anmeldung einer Forderung aus mangelhaftem Darlehensvertrag

BGH, Beschluss vom 12.11.2015, Aktenzeichen: IX ZR 313/14 – Leitsatz

Eine als Forderung aus Darlehensvertrag zur Tabelle angemeldete Forderung kann, wenn ein Vertragsmangel gegeben ist, im Forderungsfeststellungsverfahren als Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung verfolgt und festgestellt werden. – § 174 Abs 1 InsO, § 181 InsO

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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (3): Stellungnahme der BAGFW

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung

Aus der Gesamtbewertung:
Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege lässt der Gesetzentwurf viele Chancen ungenutzt, seit längerem diskutierte, sinnvolle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu ergreifen, … .Die Wohlfahrtsverbände wenden sich entschieden gegen die Neuerungen, die Verschärfungen im Leistungsrecht auf Kosten der Leistungsberechtigten bringen sollen,