Kategorien
Uncategorized

mal wieder: BGH zur Insolvenzanfechtung

BGH, Urteil vom 25.02.2016, Aktenzeichen: IX ZR 109/15 zu § 133 Abs 1 InsO – Leitsatz

Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung während eines monatelangen Zeitraums auf Rechnungen und Mahnungen und bietet er nach Einschaltung eines Inkassounternehmens und Erwirken eines Mahnbescheids in dem auf seinen Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren die ratenweise Zahlung der Gesamtforderung einschließlich der Zinsen und der angefallenen Kosten an, hat der Gläubiger die Zahlungseinstellung des Schuldners, dessen Zahlungsverzug nicht mit einer fortdauernden Anspruchsprüfung erklärt werden kann, erkannt.

Kategorien
hamburg

Wohngeldreform: Wohngeldberechtigte in Hamburg verdoppelt

„Doppelt so viele Hamburger als noch im Dezember 2015 haben inzwischen Anspruch auf Wohngeld, schätzt der Senat. Ob man selbst dazu gehört, kann man recht einfach im Internet herausfinden.“ – Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de – Siehe auch:

Kategorien
Uncategorized

Experten: Unterhaltsvorschuss ausbauen

In einer Anhörung des Familienausschusses haben sich die geladenen Sachverständigen am Montag übereinstimmend für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgesprochen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Konkret forderten sie, die Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten pro Kind zu streichen, die Bezugsgrenze vom zwölften auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu heben und das Kindergeld zukünftig nur noch zu 50 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Die Sachverständigen unterstützen damit die Anträge der Fraktionen Die Linke (18/6651) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4307). – Quelle und mehr: hib-Bundestagsmeldung

Kategorien
Uncategorized

BGH zur Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

BGH, Beschluss vom 03.12.2015, Aktenzeichen: IX ZR 131/15 – Leitsatz:

Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2012, IX ZR 145/09, WM 2012, 1401 Rn. 21 f).