Kategorien
Uncategorized

Wissen wappnet – Start des neuen Verbraucherportals auf bmjv.de

Zum heutigen Weltverbrauchertag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Website das neue Verbraucherportal „Wissen wappnet“ gestartet. Mit Ratgebern, Tipps und weiterführenden Hinweisen informiert das Portal Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über ihre Rechte im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.

Um die Funktionalität zu optimieren, ist das neue Informationsportal parallel auch über eine eigene Web-Adresse (www.wissen-wappnet.de) zu erreichen

Kategorien
Uncategorized

Personalsituation bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsagenturen und Zentraler Ausländerbehörde

Drucksache 21/3469: Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.02.16 und Antwort des Senats – Betr.: Personalsituation bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsagenturen und Zentraler Ausländerbehörde

Kategorien
Uncategorized

BGH zum Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung

BGH vom 27.01.2016, Aktenzeichen: XII ZB 519/15, Leitsatz

1. Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.

Kategorien
Uncategorized

OLG Karlsruhe: alle Darlehensnehmer müssen Darlehensvertrag widerrufen

OLG Karlsruhe · Urteil vom 15. Dezember 2015 · Az. 17 U 145/14, daraus:

Entgegen der Ansicht der Berufung konnte der damit grundsätzlich weiterhin mögliche Widerruf der auf den Abschluss der einzelnen Darlehensverträge gerichteten Erklärungen jeweils nur – ggf. zeitlich gestaffelt – gemeinsam mit dem ehemaligen Ehemann der Klägerin erklärt werden, da beide – Klägerin und Ehemann – Vertragspartner der einzelnen Verträge geworden sind. Der nur von der Klägerin erklärte Widerruf führt damit nicht zur Rückabwicklung der Verträge, sondern war vielmehr seinerseits gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Fassung vom 27.07.2011 (aF) i.V.m. § 351 BGB unwirksam.