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Bundessozialgericht: „Aufrechnung in Höhe von 30% mit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar!“

Bundessozialgericht, 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R, aus der PM des Gerichts:

„Die gesetzliche Ermächtigung zur Aufrechnung in Höhe von 30% des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit der Verfassung vereinbar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) ist als Gewährleistungsrecht auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angelegt. Gegenstand dieser Ausgestaltung sind nicht nur die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und das Verfahren ihrer Bemessung, sondern können auch Leistungsminderungen und Leistungsmodalitäten sein. 

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Insolvenzzahlen 2015

Das Statistische Bundesamt hat die Insolvenzzahlen für 2015 bekannt gegeben.
insolvenz2015
Quelle: Pressemitteilung vom 11.3.2016

Damit wurden zum fünften Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr.

Siehe zum Aussagegehalt der Insolvenzzahlen: Sinkende Zahlen „ein Trugschluss“ (www.schuldnerberatung-sh.de)