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Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo

Amazon darf für „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Urteil des OLG Köln vom 3.2.2016, Az. 6 U 39/15 (nicht rechtskräftig*)

Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Siehe auch: Buttonlösung

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Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

„Banken müssen künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen – ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat am 26. Februar 2016 passieren. Es soll insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zahlungsunfähigkeit schützen. Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

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LINKE Hamburg: „Ein Senat, eine Frage, zwei Antworten zu ALG II-Sanktionen“

„Zwei Anfragen, zweimal die gleiche Fragestellung, zwei unterschiedliche Antworten des Senats: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Inge Hannemann, wollte wissen, ob ALG II-Beziehende Sanktionen fürchten müssten, wenn sie sich nicht auf eine vorgeschlagene FAV-Stelle („Förderung von Arbeitsverhältnissen“) bewerben.

Nein, erklärte der Senat in der Antwort auf Frage 12 der Drs. 21/3157 – es gebe bei solchen Stellenvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung, die Gefahr einer Geldkürzung bestehe daher nicht.

Doch, hieß es nur elf Tage später in der Antwort des Senats

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Kleine Anfrage: Mitarbeiter/-innen in den Service-Centern von Jobcenter team.arbeit.hamburg

Drucksache 21/3416, Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 24.02.16 – Betr.: Mitarbeiter/-innen in den Service-Centern von Jobcenter team.arbeit.hamburg

„Der telefonische Kontakt mit Empfängern/-innen von Leistungen nach dem SGB II wird zurzeit von Jobcenter team.arbeit.hamburg im sogenannten Probeverfahren für vier Jobcenter-Standorte und einem Teil-Standort übernommen. Die Kosten belaufen sich auf fast monatlich 90.000 Euro. Ratsuchende der betroffenen Standorte haben somit keine Möglichkeit, telefonisch mit ihren Sachbearbeitern/-innen Kontakt aufzunehmen.