Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2016, S. 203). Siehe zu allem die Meldungen unter …/?s=vergaberecht. Die Vergaberechtsreform tritt im Wesentlichen am 18.4.2016 in Kraft.
Tag: 29. Februar 2016
www.damm-legal.de weist auf LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig hin.
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (18/7054) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss in vielen Punkten kritisiert worden. Anliegen des Gesetzentwurfes ist es im Wesentlichen, klarer als bisher zu regeln, inwieweit Insolvenzverwalter zurückliegende Zahlungen des insolventen Unternehmens an Lieferanten, Dienstleister oder Arbeitnehmer zurückfordern können.“ – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung