Hier der Hinweis auf AG Hannover, Beschl. v. 28.09.2015 – 909 IK 1072/15 (nicht rechtskräftig) – zu finden unter ZVI 2016, 77. Laut ZVI ist die sofortige Beschwerde beim LG anhängig. Sollte sich die Ansicht des AG Hannover durchsetzen, hätte dies für Unterhaltsschuldner erhebliche Auswirkungen.
Tag: 16. Februar 2016
Anlässlich der geplanten Änderungen zum Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Rechtsvereinfachung“ legt Tacheles e.V. einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor.
Die Überschriften:
In Ergänzung zu Bundeskabinett beschließt 9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ hier der Hinweis auf eine „erste Darstellung und Kommentierung von Bernd Eckhardt, zu finden als pdf unter sozialrecht-justament 1/2016.
Die 11. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen findet am 2./3. Juni 2016 in Hamburg statt. Weitere Informationen zum (noch nicht endgültigen) Programm: www.iff-hamburg.de.