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AG Dieburg: Nicht-Annahme von Warensendung stellt keine Widerrufserklärung dar

AG Dieburg, 04.11.2015 – 20 C 218/15 (21) – Leitsatz:
Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen, wenn die Sachherrschaft des Käufers über die bestellte Ware ausgeübt und diese untersucht werden kann. Es ist nicht erforderlich, dass der Käufer die Ware bereits physisch in den Händen hält.

Aus den Gründen:

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Aktuelle Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Schulden

„Über den „richtigen“ Umgang mit Geld wird kontrovers diskutiert. Zugleich gilt Geld in vielen Gesellschaften als Tabuthema, ebenso sein Gegenpart, der Kredit. Die wechselseitige Abhängigkeit, die durch die Geldleihe zwischen zwei Parteien entsteht, ist negativ besetzt. Niemand ist gern verschuldet – aber ist ein Wirtschaften ohne Schulden möglich, eine Gesellschaft ohne Kredit wünschenswert?“ – Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 1–2/2016) – Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung  – siehe: Bezugsmöglichkeit oder die Ausgabe direkt als pdf