Kategorien
Uncategorized

AG Göttingen zur Verfahrenskostenstundung bei überwiegenden Deliktsforderungen

AG Göttingen, Beschluss vom 9. Dezember 2015, 71 IN 101/15 NOM, Leitsatz des Gerichts: Deliktische Forderungen stehen der Stundung der Verfahrenskosten gem. § 4a InsO nicht entgegen, auch wenn sie über 75% der Gesamtverschuldung ausmachen.

Siehe schon: AG Göttingen, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 74 IN 181/15 = unsere Meldung vom 30.11.2015.

Kategorien
Uncategorized

Online-Petition für ein Grundrecht auf Strom

Hinz & Kunzt weist auf https://www.openpetition.de/petition/online/strom-ist-ein-grundrecht hin.

„Elektrischer Strom ist immer öfter nicht mehr zu zahlen, für Menschen in prekärer Situation! Dies gefährdet das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, denn auch Menschen in Hartz IV müssen Ihre kargen Speisen kühlen können, ihre Mahlzeiten garkochen,