Nach den Stromkosten einkommensarmer Haushalte fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6741). Unter anderem fragen die Abgeordneten die Bundesregierung nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch und den durchschnittlichen Ausgaben für Strom dieser Haushalte. Außerdem soll die Bundesregierung erläutern, ob sie die im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Erstattung von Stromkosten für ausreichend hält.
Tag: 4. Dezember 2015
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat in drei Urteilen vom gestern (= B 4 AS 59/13 R; B 4 AS 44/15 R; B 4 AS 43/15 R) unter Berücksichtigung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums konkretisiert, in welchen Fallgestaltungen Unionsbürger aus den EU-Mitgliedstaaten existenzsichernde Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehungsweise dem Sozialhilferecht (SGB XII) beanspruchen können. Siehe