Der Bundesrat will Verbraucher, die an sogenannten Kaffeefahrten teilnehmen, besser vor unseriösen Angeboten schützen. Dies sieht der von den Ländern eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (18/6676) vor. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, stellen unseriöse Kaffeefahrten, auf denen Verkäufer mit aggressiven und irreführenden Angeboten auftreten würden, trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen einen „verbraucherpolitischen Missstand“ dar.
Tag: 25. November 2015
„Wer schnell eine Schufa-Auskunft braucht, kann jetzt einen neuen Service der Postbank nutzen. In ihren Filialen gibt es die Schufa-Auskunft in wenigen Minuten zum Mitnehmen – auch für Kunden anderer Banken. Der neue Service ist allerdings nicht ganz billig.“ – so der Beginn der Meldung unter test.de.
Es ist zwischen der Bonitätsauskunft und der Eigenauskunft nach § 34 BDSG zu unterscheiden. Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/schufa. Kurzum: wir raten vom neuen Postbank-Service ab.