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BGH zur Höhe von (Rechtsanwalts-) Inkassokosten

BGH, Urteil vom 17. September 2015 – IX ZR 280/14:

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. – § 280 Abs. 2, § 286 BGB; Nr. 2300, 2302 aF RVG-VV

Eine brisante Entscheidung, die eine Pflichtlektüre ist. Der BGH gibt sich hier sehr inkasso-freundlich. Es ist nützlich, einige Kenntnisse zu Rechtsanwaltsgebühren zu haben.