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Zu „Kabinett beschliesst Recht auf Basiskonto“ (Tagesschau vom 28.10.15): Begriff „sozial Schwache“

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für den Bericht zum neuen Basiskonto von Tom Schneider.

Eines möchte ich dazu anmerken. Dort heisst es „Ein Problem, weil staatliche Leistungen für sozial Schwache immer öfter per Banküberweisung bezahlt werden.“

Der Begriff „sozial Schwache“ wird meines Erachtens wieder falsch verwendet. Damit sollten wohl Personen gemeint sein, die ein geringes Einkommen haben.

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iff-Überschuldungs­report 2015: Trotz boomenden Arbeitsmarktes kein Rückgang der Überschuldung

Das Hamburger institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) stellte gestern – zusammen mit der Stiftung „Deutschland im Plus“ – den iff-Überschuldungsreport 2015 (Download unter www.iff-ueberschuldungsreport.de – direkt als pdf) vor. Ein positiver Indikator im Hinblick auf die finanzielle Situation der Privathaushalte ist das nachhaltige Wirtschaftswachstum in Deutschland, der damit verbundene Rückgang der Erwerbslosenzahl sowie die zum vierten Mal in Folge gesunkene Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren.

Dennoch ist kein breiter Rückgang der Überschuldung in Deutschland festzustellen. So waren im Jahr 2014 rund 3,36 Mio. Haushalte überschuldet, was einer leichten Steigerung von 60.000 gegenüber dem Vorjahr entspricht. Damit bleibt das Thema Überschuldung, auch eine Dekade nach Erscheinen des ersten iff-Überschuldungsreports, als gesamtgesellschaftliche Herausforderung hochaktuell. – zur ganzen Meldung des iff

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Änderung des Melderechts seit 1. November 2015

„Mit dem Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft treten wird, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. (…) Das neue Melderecht entlastet die Verwaltung sowie die Wirtschaft und stärkt die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (…) Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.“ – Quelle und mehr: www.hamburg.de/innenbehoerde