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LAG Hamm: Der Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.04.2015, Aktenzeichen: 2 Sa 1325/14, Leitsatz:

Der Arbeitgeber kann bei der Ermittlung der Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens grundsätzlich von den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ausgehen, es sei denn, dass er konkrete Anhaltspunkte zu Zweifeln an der Richtigkeit dieser Angaben und damit an der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen hat (so auch LAG Hamm; Urteil vom 14.11.2012 – 2 Sa 474/12, juris).

Anmerkung RA Kai Henning

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Verbraucherschutzkalender 2016

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat für das Jahr 2016 einen besonderen Kalender aufgelegt: Der kostenlos erhältliche Verbraucherschutzkalender macht mit monatlichen Artikeln und wöchentlichen Tipps auf wichtige Themen aufmerksam, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag konfrontiert werden. – Bestellmöglichkeit und mehr